Dr. Hübotter

Wohnungsbau-GmbH

Wir verwalten und betreuen seit über 40 Jahren Eigentumswohnanlagen und gewerbliche Objekte. Unsere Firma ist Mitglied im Immobilienverband Deutschland.

Ihre Ansprechpartner für die Verwaltung von Immobilien sind Frau Fehly-Schelb und Frau Kemna. Sie sind im Büro werktags von 8 – 14 Uhr für Sie zu erreichen.

Bei der Abwicklung technischer Probleme haben wir die Möglichkeit zuverlässige Handwerksfirmen in Anspruch zu nehmen, die schon seit Jahren mit guten Erfahrungen für die Eigentümergemeinschaften tätig sind. In Einzelfällen werden Architekten bei Sanierungsarbeiten gegen Honorarberechnung in Absprache mit dem jeweiligen Beirat hinzugezogen.

Die buchhalterische Abwicklung erfolgt bei uns über die Aareal Bank AG, bei der das lfd. Treuhandkonto geführt wird.

Auf den jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen der Wohnanlagen werden die größeren Instandsetzungsarbeiten und deren Finanzierung nach vorheriger Absprache mit dem Beirat besprochen. Die anfallenden Kleinreparaturen werden von uns als Verwalter direkt in Auftrag gegeben. Unsere Leistungen als Verwalter für Wohnungseigentümergemeinschaften richten sich nach dem Gesetz über Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht/Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie nach dem jeweiligen Verwaltervertrag.

Leistungen & Verwaltertätigkeit

Schwerpunkte unserer Tätigkeit

  • Verwalten von Gemeinschaftseigentum
  • Wohngeldabrechnungen
  • Heizkostenabrechnungen
  • WEG-Buchhaltung
  • Erstellung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
  • Führung aller Konten für die Verwaltung
  • Betreuung und Vergabe von Reparaturleistungen
  • Sanierungs-, Renovierungs- und Handwerksarbeiten
  • Belegprüfungen und Eigentümerversammlungen

Zusätzliche Verwalterleistungen

  • Begleitung von Sondergutachten und Petitionen
  • Erstellung der Einladungen und Protokollen der Beiratssitzungen und Eigentümerversammlungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Sondereigentümerversammlungen
  • Abrechnung der Einkünfte und Nebenkosten aus dem Gemeinschaftseigentum (Gästezimmer, Hausmeisterwohnung, Kindergarten…)
  • Anschreiben neuer Wohnungseigentümer beim Wohnungsverkauf
  • Ausweisung der Lohnkosten innerhalb der Verwaltungsabrechnung